Studienplatz einklagen: Wann es sich lohnt und was es kostet

Studienplatz einklagen – Wann es sich lohnt und was es kostet

Was ist eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage zielt darauf ab, einen Platz im Wunschstudium zu erhalten, obwohl die reguläre Bewerbung keinen Erfolg hatte. Dabei wird die Kapazitätsberechnung der Hochschule angegriffen.

Findet das Gericht ungenutzte Plätze, kann die Hochschule zur Zulassung verpflichtet werden. Der Platz wird dabei niemandem weggenommen, sondern entsteht „außerhalb“ der offiziellen Kapazität.

Outline:

Wer klagen kann – und wann

Voraussetzung ist eine fristgerechte Bewerbung – und ein Ablehnungsbescheid. Parallel muss ein außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt werden, oft noch vor Bewerbungsschluss. Danach ist eine Eilklage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Wer unsicher ist, sollte sich früh anwaltlich beraten lassen.

Unterschiede bei PH und anderen Hochschulen

An Pädagogischen Hochschulen ist die Konkurrenz bei Klagen meist geringer als z. B. in Medizin. Das erhöht die Chancen – besonders bei Lehramtsfächern. Rechtlich gelten die gleichen Regeln, aber die Verfahren verlaufen oft schneller und einfacher. Wer flexibel ist, kann auch an mehreren PHs klagen.

Praxisbeispiel PH

Angenommen, jemand bewirbt sich an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg für Grundschullehramt und wird abgelehnt. Die PH hat einen NC und eine festgelegte Kapazität an Plätzen. Falls man klagt, prüft das Verwaltungsgericht, ob die PH vielleicht doch noch mehr Kapazität gehabt hätte – etwa weil Professoren mehr Lehrdeputate anbieten könnten oder Räume nicht voll ausgelastet sind.

Findet das Gericht freie Kapazitäten, werden zusätzliche Plätze geschaffen. Da in solchen Verfahren an PHs meist überschaubare Klägerzahlen auftreten, stehen die Chancen gut, einen der Plätze zu erhalten – oftmals besser als in stark überlaufenen Fächern wie Medizin, wo mit hunderten Parallelklagen zu rechnen ist.

Kurz gesagt: Studienplatzklagen an PHs unterscheiden sich rechtlich kaum von denen an Universitäten, haben aber tendenziell weniger Konkurrenz und damit häufig höhere Erfolgsaussichten für die einzelne klagende Person

Ablauf und typische Fristen

Zuerst: Bewerbung plus außerkapazitärer Antrag. Dann Ablehnung abwarten – und Klage einreichen. Viele Fristen liegen vor dem 15. Juli bzw. 15. Januar, je nach Bundesland. Wer diese Fristen versäumt, kann meist nicht mehr klagen. Manche Verfahren enden mit Vergleich, andere mit Gerichtsurteil oder Losentscheid.

Achtung: Für das Wintersemester in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schon bis 15. Juli (zum Wintersemester) einzureichen. In Hessen lief die Frist zuletzt sogar bis 1. September, in Bremen bis 15. September. Etwas mehr Zeit hat man in Berlin und Nordrhein-Westfalen (bis 1. Oktober) sowie in Niedersachsen (bis 15. Oktober) Achtung: Diese Fristen variieren und können sich ändern – immer die aktuellen Informationen der Wunschhochschule prüfen!

Chancen und Risiken im Überblick

In überfüllten Fächern wie Medizin ist ein Losverfahren sehr wahrscheinlich. In weniger überlaufenen Studiengängen reicht oft eine einzelne Klage. Wer mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagt, erhöht seine Chance erheblich. Risiken sind: Kosten, Zeitverzögerung, keine Garantie auf Erfolg.

Neben den finanziellen Risiken (Kosten auch im Misserfolgsfall) gibt es weitere Punkte zu bedenken. Eine Klage bietet keine Garantie – man kann trotz Investition und monatelanger Unsicherheit am Ende ohne Studienplatz dastehen

Kosten: Was finanziell auf Sie zukommt

Die Spannweite ist groß: 300 – 5.000 € pro Verfahren, je nach Umfang. Wer viele Hochschulen verklagt, kann mit bis zu 10.000 € rechnen. Dazu kommen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und ggf. Kosten der Gegenseite. Rechtsschutzversicherungen greifen oft nicht.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten wie Studienplatzklagen aus oder haben lange Wartezeiten – man kann also nicht spontan eine Versicherung abschließen, um die Kosten zu decken

Die Höhe richtet sich danach, wie viele Hochschulen man verklagt und wie viele Instanzen man durchläuft. Faustregel: Einfachverfahren (ein Hochschule, nur Eilverfahren) können mit einigen hundert Euro Kosten auskommen, während umfangreiche Klageprogramme (mehrere Hochschulen gleichzeitig) leicht in die tausende bis fünfstelligen Eurobeträge gehen können

Aktuelle Urteile und Entwicklungen

Die rechtliche Landschaft der Studienplatzklagen entwickelt sich stetig weiter. Trend: In den letzten Jahren ist die Zahl der Klagen in einigen Fächern leicht rückläufig, während in anderen die Nachfrage anhält

Das OLG Frankfurt entschied 2023, dass Kanzleien mehrere Kläger vertreten dürfen. Die Zahl der erfolgreichen Klagen in Medizin steigt wieder leicht, da weniger Kläger auftreten. Gleichzeitig achten Gerichte stärker auf formgerechte Anträge.

Wer eine Studienplatzklage in Betracht zieht, sollte erwägen, spezialisierte Rechtsanwälte einzuschalten. Es gibt in Deutschland etliche Kanzleien, die sich auf Hochschul- und Bildungsrecht fokussiert haben. Unten eine (nicht abschließende) Liste von Kanzleien, die Studienplatzklagen anbieten – alle mit entsprechender Expertise und meist bundesweiter Tätigkeit (Schwerpunkt Verwaltungsrecht/Bildungsrecht):

KanzleiStandort(e)Website
Dr. Selbmann, Bergert & HägeleLeipzig, Berlinhttps://studienplatz-klage.de
Dr. Heinze & PartnerMannheim, Hamburg, Münchenhttps://www.heinze-studienplatzklage.de
Borsbach & HerzHalle, Dresdenhttps://bildungsrecht.pro
Hansen & MünchHamburghttps://kanzlei-hm.de
Teipel & PartnerKöln, Hamburg, Münchenhttps://www.teipel.law
Tarneden RechtsanwälteHannoverhttps://tarneden.de
Pichon & PichonRecklinghausenhttps://www.studienplatzklage-pichon.de

Die Zeit rennt

Ein weiteres Risiko ist zeitlicher Natur: Sollte sich das Gerichtsverfahren hinziehen, kann es passieren, dass das Semester bereits läuft oder fast vorbei ist, wenn man den Platz erhält. Manche Kläger steigen dann verspätet ins Studium ein; in seltenen Fällen wird der Studienplatz auch erst zum nächsten Semester wirksam.

Schließlich sei noch ein ethischer Aspekt erwähnt: Kritiker sehen in Studienplatzklagen eine Begünstigung finanzkräftiger Bewerber. Allerdings haben die Gerichte klar festgehalten, dass Hochschulen zur Kapazitätsausschöpfung verpflichtet sind – in diesem Sinne sorgt die Studienplatzklage auch für Gerechtigkeit im System, indem sie unentdeckte Studienplätze verfügbar macht

FAQ

Wie hoch ist die Erfolgsquote einer Studienplatzklage?

Je nach Fach und Hochschule unterschiedlich. In Lehramt oft über 70 %, in Medizin schwankt es stark, hängt vom Losverfahren ab.

Wann ist eine Studienplatzklage zulässig?

Wenn eine Ablehnung vorliegt und ein außerkapazitärer Antrag fristgerecht gestellt wurde.

Wie viel kostet eine Studienplatzklage?

Zwischen 300 € und 10.000 €, je nach Verfahren und Anwaltswahl.

Wie wahrscheinlich ist ein Losverfahren in der Medizin?

Sehr hoch. Fast alle zusätzlichen Plätze werden unter Kläger:innen verlost.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Zwischen wenigen Wochen (bei Vergleich) und mehreren Monaten, je nach Gericht.

Quellen

Aktuelle Informationen wurden aus zuverlässigen Quellen wie Studis Online, spezialisierten Kanzlei-Websites und Gerichtsurteilen zusammengestellt, um Rechtsstand und Praxisbeispiele Stand 2025 wiederzugeben. Bitte beachte, dass sich Rechtsprechung und Fristen ändern können – im Zweifel stets direkt bei Hochschulen und offiziellen Stellen informieren.